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DÜRFEN BIOFOLIENBEUTEL IN DIE BIOTONNE?

Kompostierbare Biofolienbeutel können zwar unter bestimmten technischen Voraussetzungen verarbeitet werden, aber oftmals benötigen sie längere Abbauzeiten als der Bioabfall und zersetzen sich somit nicht vollständig. Für die Mitarbeiter der Abfuhrfirma und des Kompostwerkes sind sie zudem kaum von anderen Müllbeuteln zu unterscheiden, wenn sie nicht auffällig gekennzeichnet sind oder nur einen einseitigen Aufdruck enthalten. Und auch für die Verbraucher ist oft nicht der Unterschied zwischen einem kompostierbaren und biologisch abbaubaren Biofolienbeutel erkennbar.

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Selbst eine zersetzte Tüte würde keinen Umweltnutzen bringen: Die Tüte aus bioabbaubarem Werkstoff zerfällt in Kohlenstoffdioxid, Wasser und Mineralstoffe, sie wird kein Dünger oder Humus.
 Daher werden kompostierbare Biobeutel auf Stärkebasis nur noch bis Jahresende 2021 in der Biotonne des Landkreises geduldet.

Gleiches gilt übrigens auch für Verpackungen oder Haushaltsprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen. Diese werden oftmals als kompostierbar angepriesen, gehören aber absolut nicht in die Biotonne. Auch sie sind von Plastik- oder Verbundverpackungen nicht zu unterscheiden und beeinträchtigen den Kompostierungsprozess.